Die Häufigsten Fragen zu einer KFZ-Versicherung

Kündigung und Versicherungswechsel

Was sollte bei der Wahl einer Kfz Versicherung beachtet werden?

Dies hängt davon ab, ob Sie nur eine Kfz Haftpflichtversicherung oder auch eine Kaskoversicherung abschließen wollen.

Bei einer Kfz Haftpflicht sollten Sie Folgendes beachten:

  • Wählen Sie eine ausreichende Deckungssumme. Empfehlenswert ist eine Deckungssumme von 100 Millionen Euro. Viele Versicherer bieten meistens ohne Mehrkosten bereits höhere Deckungssummen als die gesetzliche Mindestdeckung.

Folgendes sollten Sie bei einer Kaskoversicherung beachten:

  • Sonderausstattungen sollten bis € 3.000 mitversichert werden.
  • Bei Neuwagen sollte der Neuwert bis zu 6 Monate nach der Erstzulassung ersetzt werden und nicht der Zeitwert.
  • Bei einer Teilkaskoversicherung und Fahrten in ländlichen Gegenden sollten nicht nur Schäden durch Haarwild, sondern Schäden durch Tiere aller Art ersetzt werden.

Wie und wann kann ich meine Kfz Versicherung kündigen?

Die Kfz Versicherung kann nach Ablauf eines Versicherungsjahres mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen gekündigt werden. Als Stichtag gilt meistens der 30. November eines Kalenderjahres. In bestimmten Fällen besteht ein Sonderkündigungsrecht, beispielsweise bei Preiserhöhungen, Verkauf des Autos oder vier Wochen nach einem Schadensfall.In einem Brief an die Versicherungsgesellschaft mit Angabe von Gründen können Sie ganz leicht die Versicherung kündigen. Danach steht einem Wechsel nichts mehr im Weg. Bedenken Sie, dass die Kfz Versicherung nur durch den Versicherungsnehmer gekündigt werden kann.

Wann erhalte ich meine Police?

Wenn Sie zum Jahresende eine Kfz Versicherung abschließen, kann es einige Wochen dauern bis Sie Ihre Police erhalten. Das liegt an dem hohen Bearbeitungsaufkommen am Ende des Jahres, aber dies hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Bei einem Fahrzeugwechsel, der unterjährig stattfindet, ist die Police bereits nach wenigen Tagen bei Ihnen.

Muss die Zulassungsstelle über den Wechsel informiert werden?

Nein, dies ist nicht nötig. Ihr neuer Versicherer informiert die Zulassungsstelle.

Einstufung in Schadenfreiheitsklasse

Was sind Schadenfreiheitsklassen und wie funktionieren diese?

Die Schadenfreiheitsklasse gibt Ihnen die Anzahl der schadenfrei gefahrenen Jahre an. Die Schadenfreiheitsklassen tragen zur Berechnung des Versicherungsbeitrags in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung bei. Solange Sie unfallfrei fahren, werden Sie jedes Jahr eine Schadenfreiheitsklasse höher eingestuft. Je höher Sie eingestuft werden, desto niedriger wird Ihr Versicherungsbeitrag. Wenn Sie einen Unfall verursachen, werden Sie zurückgestuft und der Beitrag steigt im nächsten Jahr. Ihre Schadenfreiheitsklasse können Sie auf Ihrer letzten Rechnung finden.

Sind meine schadensfreien Jahre auch für meinen Zweitwagen gültig?

Schadensfreie Jahre, die mit Ihrem Erstwagen aufgebaut wurden, sind nicht gültig für die Versicherung des Zweitwagens. Bei einem Zweitwagen, der das erste Mal zugelassen wird, werden Sie in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 eingestuft. Dies entspricht einem Rabatt von 100-140%. Einige Versicherer bieten auch Zweitwagenregelungen an, in denen der Zweitwagen besser eingestuft wird. Hierfür gelten meist besondere Konditionen.

Wie kann ich eine Rückstufung in eine niedrige Schadenfreiheitsklasse verhindern?

Eine Rückstufung kann verhindert werden, indem der Schaden selbst getragen wird, beispielsweise bei Bagatellschäden. Außerdem bietet ein Rabattretter Schutz vor einer Prämienerhöhung. Rabattretter werden allerdings meist erst ab der Schadenfreiheitsklasse 25 angeboten.

Können Schadenfreiheitsklassen übertragen werden?

Ja, bei den meisten Versicherern kann man unter bestimmten Bedingungen den Schadenfreiheitsrabatt übertragen. Die Rechte müssen schriftlich abgetreten werden. Außerdem muss zwischen den beiden Personen ein Verwandtschaftsverhältnis ersten Grades (z.B. Eltern-Kind) herrschen bzw. beide in häuslicher Gemeinschaft leben. Es können nur so viele schadensfreie Jahre übertragen werden, wie der Empfänger sie auch hätte erwerben können.

Werden meine Schadenfreiheitsklassen von der neuen Versicherung übernommen?

Solange der Versicherungsschutz nicht länger als sieben Jahre zurückliegt, werden die schadenfreien Jahre meist problemlos übernommen. Liegt die letzte Kfz Versicherung allerdings schon über sieben Jahre zurück, erfolgt eine Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse 1/2.

Wie werde ich als Fahranfänger eingestuft?

Fahranfänger werden in die Schadenfreiheitsklasse 0 eingestuft. Dies bedeutet je nach Versicherungsgesellschaft für Fahranfänger grundsätzlich einen Schadenfreiheitsrabatt von 200-260%. Teilweise ist auch die Schadenfreiheitsklasse 1/2 möglich, zum Beispiel bei Kundenkindern.

Einstufung in Schadenfreiheitsklasse

Was sind Rabattretter?

Der Rabattretter kann eingesetzt werden, um eine Prämienerhöhung nach einem Schadensfall zu verhindern. Vor der Rückstufung in eine niedrige Schadensklasse rettet er jedoch nicht. Die meisten Versicherer bieten dies erst ab der Schadenfreiheitsklasse 25 an.

Was ist ein Schutzbrief?

Ein Schutzbrief bietet zusätzlichen Schutz und gewährleistet den Rücktransport bei Pannen und Unfällen, auch aus dem Ausland. Dieser lässt sich individuell gestalten. Durch einen geringen Zuschlag kann die Kfz Versicherung um einen Schutzbrief ergänzt werden.

Was bedeutet Werkstattbindung?

Versicherungsgesellschaften bieten niedrigere Versicherungsprämien an durch Werkstattbindung. Bei einer Kfz Versicherung mit Werkstattbindung können Werkstätten leider nicht frei gewählt werden. Die Versicherung hat bestimmte Partnerwerkstätten, in denen Kaskoschäden reparieren werden müssen. Wer sein Auto in einer anderen Werkstatt reparieren lässt, muss mit einer Vertragsstrafe rechnen.

Was ist eine Mallorca Police?

Eine Mallorca Police ist eine Zusatzversicherung, die Haftpflichtschäden bei der Verwendung von Mietwagen im Urlaub abdeckt. Sie gilt in ganz Europa sowie auf den Kanaren, Madeira und den Azoren. Die heimische Kfz Versicherung übernimmt bei einem Unfall mit dem Mietwagen die Kosten, die die Versicherung des Mietwagen-Unternehmens nicht zahlen kann wegen fehlender Deckung.

Ist mein Auto auch im Ausland versichert?

Die Kfz Haftpflicht gilt in Europa. Die Grüne Karte, auch internationale Versicherungskarte (IVK), gilt als Nachweis für das Bestehen einer Kfz Haftpflichtversicherung und gibt genauen Aufschluss darüber welche Länder abgedeckt sind. Sie kann kostenlos bei der Kfz Versicherung angefordert werden.

Was sind Saisonkennzeichen?

Saisonkennzeichen gibt es seit 1995 und kennzeichnen Fahrzeuge, die nur eine bestimmte Zeit im Jahr unterwegs sind (Cabrios und Motorräder). Das Fahrzeug ist nur in dem vereinbarten Zeitraum versichert. Es sollte genau durchgerechnet werden, ob sich ein Saisonkennzeichen wirklich lohnt.

Was ist ein Wechselkennzeichen?

Das Wechselkennzeichen gibt es seit dem 1. Juli 2012. Mit diesem Kennzeichen können wechselweise mehrere Fahrzeuge mit demselben Nummernschild gefahren werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Fahrzeuge der gleichen EU-Fahrzeugklasse angehören, z.B. zwei Pkw, zwei Oldtimer oder zwei Motorräder. Außerdem kann immer nur eins der beiden Fahrzeuge zur selben Zeit gefahren werden.

Was muss ich im Schadensfall tun?

Im Schadensfall sollte Sie die Polizei rufen und spätestens nach Ablauf einer Woche die Versicherungsgesellschaft benachrichtigt werden.

Zulassung eines Fahrzeugs

Was benötige ich zur Fahrzeugzulassung?

Es wird ein Personalausweis, Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), TÜV Bescheinigung und die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungsnummer) benötigt. Für Fahrzeuge, die älter als 3 Jahre sind, wird zusätzlich eine Bescheinigung über die durchgeführte Hauptuntersuchung (HU) benötigt.

Was sind eVB-Verfahren und Doppelkarte?

Das eVB-Verfahren hat seit 2008 die Doppelkarte abgelöst. Seitdem können Fahrzeuge nur noch mittels dieser elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer zugelassen werden.

Mit meinem Fahrzeug ohne Zulassung zur Zulassungsstelle fahren?

Ja, wenn Sie die eVB-Nummer von Ihrer Versicherung erhalten haben, können Sie mit dem Fahrzeug zur Zulassungsstelle fahren. Sie sind vorläufig auf dem direkten Weg zur Zulassungsstelle Kfz Haftpflicht versichert.

Allgemein

Was ist eine Kfz Haftpflicht?

Eine Kfz Haftpflichtversicherung ersetzt grundsätzlich Schäden an Dritten (Auto, Fahrrad, Fahrer, Fußgänger). Schäden am eigenen Auto sind nicht mitversichert. In Deutschland ist diese Versicherung gesetzlich vorgeschrieben.

Was ist eine Kfz Haftpflicht?

Eine Kfz Haftpflichtversicherung ersetzt grundsätzlich Schäden an Dritten (Auto, Fahrrad, Fahrer, Fußgänger). Schäden am eigenen Auto sind nicht mitversichert. In Deutschland ist diese Versicherung gesetzlich vorgeschrieben.

Was ist eine Vollkaskoversicherung?

Eine Vollkaskoversicherung ist eine Erweiterung der Teilkaskoversicherung und wird meist für Neuwagen oder Autos mit hohem Wiederbeschaffungswert abgeschlossen. Sie deckt neben allen Leistungen der Teilkasko auch Schäden durch Vandalismus sowie selbstverursachte und durch unbekannte Dritte verursachte Unfallschäden ab.

Was bedeutet Selbstbeteiligung?

Selbstbeteiligung bedeutet, dass ein Teil des Schadens selbst übernommen werden muss. Dieser Betrag wird bei Vertragsabschluss festgelegt. Üblich sind 150 € bei Teilkasko und 300 € bei Vollkasko. Die Selbstbeteiligung gilt nur für den Schaden am eigenen Auto.

Wie hoch ist die gesetzliche Mindestdeckung?

Die gesetzliche Mindestdeckung beträgt für Personenschäden 7,5 Millionen Euro, für Sachschäden 1,12 Millionen Euro und 50.000 Euro für mit Personen- und Sachschäden unmittelbar zusammenhängende Vermögensschäden.

Was ist eine Teilkaskoversicherung?

Eine Teilkaskoversicherung ist eine optionale Zusatzversicherung und deckt Schäden am eigenen Auto ab, etwa durch Naturschäden (Sturm, Hagel, Hochwasser, etc.), Zusammenstoß mit Haarwild, Glasbruch, Explosion, Brand und Diebstahl. Außerdem sind festmontierte Fahrzeug- und Zubehörteile abgesichert.

Bin ich verpflichtet mein Auto zu versichern?

In Deutschland muss für jedes Auto, das auf öffentlichen Straßen unterwegs ist, eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Wenn das Auto still gelegt ist, ist dies nicht mehr notwendig. Jedoch darf das Auto dann nicht mehr im Straßenverkehr gefahren werden.